AGB
Vermittlungsbedingungen
Die nachstehenden Bestimmungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Vermittlungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Firma Eckl Touristik GmbH - nachstehend "ET" abgekürzt -, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch.
1. Rechtsgrundlagen und Stellung von ET
1.1. ET wird für die Eigentümer/Vermieter der Feriendomizile als Vermittler tätig und vermittelt die Feriendomizile als Vertreter der Eigentümer im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
1.2. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt ET das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ET jedoch dem Pauschalreiserecht der §§ 651a–m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.3. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ET in erster Linie diese Vermittlungsbedingungen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde ET als Vertreterin und in Vollmacht des Vermieters den Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vermittlungsbedingungen, die Beschreibung des Feriendomizils, unsere Ortsbeschreibung, die Zusatzinformationen und alle ergänzenden Informationen zum Feriendomizil und zum Land, soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von ET als Vertreterin des Vermieters rechtsverbindlich zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ET dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist ET nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe zwischen 15% und 25% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen an ET zu bezahlen. Der genaue Anzahlungsbetrag ergibt sich aus den schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von ET. Möglich ist auch die Zahlung per Kreditkarte.
3.2. Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als 45 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziffer 3.3 zu bezahlen, falls nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Die Restzahlung ist mit Gutschrift spätestens 35 Tage vor Belegungsbeginn entweder auf das Konto von ET eingehend zu überweisen oder vor Ort zu bezahlen. Die jeweilige Regelung ergibt sich aus den schriftlichen Vereinbarungen.
3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. ET ist im Namen des Vermieters bevollmächtigt, den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen zu belasten.
4. Kaution
4.1. ET selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Eigentümer des Feriendomizils begründet.
4.2. Soweit der Eigentümer eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung des Feriendomizils vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an ET zu leisten ist, hat ET ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers.
4.3. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen; per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadensersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
4.5. Der Eigentümer bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
4.6. Soweit vom Eigentümer bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 4.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.
5. Leistungspflichten von ET und Leistungsänderungen
5.1. Die von ET geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Vermittlung des gebuchten Feriendomizils in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt, und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Katalog bzw. im Internet bzw. der Beschreibung des Feriendomizils und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
5.2. Von der Leistungspflicht von ET nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ET Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Domizil und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Domizils, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Ausstattungsmerkmale des Feriendomizils von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages bzw. der Beschreibung des Feriendomizils, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ET nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Feriendomizils nicht beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Feriendomizils sind grundsätzlich zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. ET ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung bzw. eines wesentlichen Merkmals des Feriendomizils ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Feriendomizils zu verlangen, wenn ET in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von ET über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise)/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ET als Vertreterin des jeweiligen Vermieters unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert der Vermieter den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann er, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für seine Aufwendungen verlangen.
6.3. Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt und in einem prozentualen Verhältnis zum Domizilpreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 89. bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 49. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter oder ET nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
6.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651b BGB) einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten der Rückführung bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Feriendomizils, der Personenzahl und mitgebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann ET bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50 pro Kunde erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Kunde die Belegung des Feriendomizils oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
8.2. ET wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. ET empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.
9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit ET wie folgt konkretisiert: Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel der Vermittlungsleistung unverzüglich ET unter der nachstehend angegebenen Anschrift mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3. Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von ET nicht bevollmächtigt, Vermittlungsmängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ET anzuerkennen.
9.4. Wird die Nutzung des Feriendomizils infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ET erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, seine Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Besondere Obliegenheiten des Kunden
9.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Feriendomizils gilt, dass eine unterlassene Anzeige zu einer Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
9.6. Das Feriendomizil darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.
9.7. Eine eventuell im Preis enthaltene Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird vom Eigentümer die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Eigentümer bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
9.8. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Vermieter rechtfertigen.
10. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
10.1. Das Feriendomizil kann frühestens zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
10.2. ET teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Domizilübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
10.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in der Buchungsbestätigung genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit sind.
10.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1. Der Vermieter oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, dessen Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Domizilbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Feriendomizil erheblich beschädigt wird.
11.3. Kündigt der Vermieter in diesen Fällen, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von ET als Vermittler für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ET für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von ET für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Feriendomizils für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
12.3. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Domizilbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von ET sind. ET haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ET ursächlich geworden ist.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Vermieter oder ET unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.
13.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ET oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ET beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ET oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ET beruhen.
13.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.4. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.5. Schweben zwischen dem Kunden und ET Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ET die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ET findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2. Der Kunde kann ET nur an deren Sitz verklagen.
14.3. Für Klagen von ET gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von ET vereinbart.
14.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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